AGB-online

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.   Anwendung/ Geltung

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: Kunden).

1.2. Allen unseren Angeboten, Verträgen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde; sie gelten auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug nehmen, spätestens mit Auftragserteilung oder Annahme unserer Ware als vom Kunden anerkannt und insbesondere innerhalb fortdauernder Geschäftsverbindung auch für künftige Lieferungen und Verträge.

1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

1.4. Bei Angeboten, Verträgen und Lieferungen von Software-Produkten gelten zusätzlich die Regelungen unseres Software-Lizenzvertrages.

2.   Schriftform/ Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Bestellung durch einen Kunden ist ein verbindliches Angebot. Die Bestellung wird dann von uns rechtswirksam angenommen, wenn innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden gesandt wird. Mündliche oder fernmündliche Angebote unsererseits sind unverbindlich. Sie werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. An solchen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3.   Lieferfristen, Liefertermine, höhere Gewalt, Verzugsschaden

3.1. Lieferfristen und Liefertermine sind – sofern nicht anders vereinbart – als annähernde Bestimmung der Lieferzeit zu verstehen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle vereinbarten oder sonst erforderlichen Voraussetzungen vom Kunden erfüllt und alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind.

3.2. Die Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zur Abholung bereitgestellt wird oder bei einer entsprechenden Transportvereinbarung dem Kunden die Transportbereitschaft gemeldet wird.

3.3. Bei späteren Vertragsänderungen, die sich auf die Lieferzeit auswirken können, verlängert sich diese entsprechend, sofern nicht besondere schriftliche Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

3.4. Wird die von uns geschuldete Lieferung oder Leistung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörung, Transporthindernisse, Materialmangel, Einfuhrsperre, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

3.5. Werden verbindlich vereinbarte Termine überschritten, so ist der Kunde berechtigt, uns nach Überschreitung der Frist um die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die vertraglich geschuldete Leistung von uns bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht, für einen ihm entstandenen Schaden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzugs eine Verzugsentschädigung zu fordern. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche des Verzuges maximal 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht recht- zeitig erfüllt werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz.

3.6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsplichten des Kunden voraus.

4.   Versand und Gefahrübergang, Teil-Lieferungen

4.1. Wird der Liefergegenstand auf Verlangen des Kunden versendet, so geht mit seiner Übergabe an das Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Betriebes, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt. Dies gilt auch beim Einsatz unserer eigenen Transportmittel.

4.2. Ist der Liefergegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Wir sind verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen für den Liefergegenstand zu bewirken, die dieser verlangt.

4.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 7 entgegen zu nehmen.

4.4. Teil-Lieferungen sind zulässig; jede Teil-Lieferung gilt als selbstständige Lieferung

5.   Preise, Zahlungsbedingungen, Gegenrechte

5.1. Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung bei Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Verkaufsstelle einschließlich nor- maler Verpackung und bei Auslandslieferungen ab Werk einschließlich normaler Verpackung.

5.2. Falls nicht anders vereinbart, haben auf unsere Rechnungen Zahlungen von Kunden in Deutschland innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen; von Kunden im Ausland ist Vorauskasse zu leisten.

5.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnen wir bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Befindet sich der Kunde mit der Begleichung seiner aus den Geschäftsverbindungen mit uns herrührenden Verbindlichkeiten in Zahlungsverzug, dann sind wir nicht verpflichtet, weitere Lieferungen vorzunehmen und berechtigt, von dem Vertrag insoweit zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

5.4. Entstehen nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z.B. Nichteinlösen von Schecks, Einstellung der Zahlungen), so können wir unsere Lieferung von Barzahlung oder vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten sowie den Eigentumsvorbehalt gemäß Punkt 9 geltend machen.

5.5. Wechsel werden nur erfüllungshalber und ohne Gewähr für Protest, sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung oder Dis- kontierbarkeit angenommen. Diskontspesen, Einzugsspesen und Wechselstempelsteuer werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.

5.6. Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche gegen unsere Forderung nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, soweit seine Ansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

6.   Ausführung

Handelsübliche nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Material, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale können nicht beanstandet werden, soweit unsere Leistungen dadurch insgesamt für den Besteller zumutbar bleiben. Im Übrigen verstehen sich Angaben und Leistungsmerkmale mit den üblichen Toleranzen.

7.   Gewährleistung

7.1. Gewährleistungsansprüche unserer Kunden setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeplichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Insbesondere müssen offen zu Tage tretende Mängel innerhalb eines Tages nach Lieferung gerügt werden. Bei der Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung der Ware beim Kunden maßgebend. Nicht offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung und innerhalb eines Jahres nach Anlieferung gerügt werden. Transportschäden sind in Gegenwart der den Transport ausführenden Personen aufzunehmen und bestätigen zu lassen.

7.2. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und den zugehörigen Materialien nicht ausgeschlossen werden können. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ablieferung der Ware bei unseren Kunden. Die Mängel müssen von unseren Kunden schriftlich in nachvollziehbarer Form mitgeteilt werden. Kann bei der Überprüfung durch uns der Mangel nicht festgestellt werden, trägt die Kosten der Prüfung der Kunde, insbesondere bei fehlerhaftem Gebrauch des Vertragsgegenstandes oder Vorliegen sonstiger von uns nicht zu vertretender Störungen. Die Untersuchung und Mängelbeseitigung erfolgt nach unserer Wahl entweder beim Kunden, am Aufstellungsort oder in unseren Geschäftsräumen. Die Gewährleistung durch uns erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Fehlers oder durch Neubelieferung mit einem fehlerfreien Gegenstand. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

7.3. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:     Natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, ei­genmächtige Änderungen am Liefergegenstand, Nichtbefolgen von Betriebs- und Wartungsanweisun­gen, Auswechseln von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original­spezifikationen entsprechen.

7.4. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtret­bar.

8.   Haftungsbeschränkung

8.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässig­keit sowie auf Ersatz typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, An­sprüchen wegen der Verletzung von Kardinalplichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Inso­weit haften wir aber nur für den typischerweise ent­stehenden Schaden. Bezüglich des Verzugsscha­dens gilt im Übrigen Punkt 3. dieser AGB.

8.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Plichtverletzungen unserer Er­füllungsgehilfen.

8.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entste­hung des Anspruchs.

8.4. Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abwei­chend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Begins der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

9.   Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegen­stand vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderun­gen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlos­senen Verträgen, beglichen sind (inkl. Saldo- oder Kontokorrentforderungen). Die Sicherheiten bleiben solange bestehen, bis wir z.B. im Rahmen etwaiger Scheck-Wechsel- Verfahren (die wir nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen akzeptie­ren) von jeder Wechselverbindlichkeit befreit sind.

9.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtli­chen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterver­äußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu ge­ben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu ma­chen sowie die dazu gehörenden Unterlagen auszu­händigen und dem Schuldner die Abtretung mitzu­teilen. Wird der Liefergegenstand zusammen mit an­deren Gegenständen, die uns nicht gehören, weiter­verkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Mitabgetreten ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung sind sämtliche Neben- und Sicherungsrechte aus der Veräußerung einschließlich Wechsel, Schecks sowie Ansprüche aus Auszahlung von Akkreditiverlösen. Dies gilt auch im Hinblick auf etwaige Saldoforde­rungen einschließlich des Schlusssaldos, falls Forde­rungen aus einer Weiterveräußerung durch den Kun­den in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kon­tokorrentverhältnis aufgenommen werden. Wir kön­nen die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen widerrufen, wenn der Kunde eine uns gegenüber obliegende Verpflichtung nicht pünktlich erfüllt oder wenn konkrete Umstände eintreten, welche unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen. Die Einziehungsbefugnis des Kunden erlischt ohne weiteres, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn gegen ihn zwangsvollstreckt wird, wenn er vom Gericht zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse aufgefordert wird, die Eröffnung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt wird oder wenn er sich um einen außergerichtlichen Vergleich bemüht.

9.3. Auf Verlangen des Kunden werden wir nach unserer Wahl die Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand – solange er in unserem Eigentum steht – auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Den Abschluss der Versicherung hat der Kunde uns schriftlich nachzuweisen. Wir sind auch berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern. Sofern wir entsprechende Versicherungen abschließen, wird dies dem Kunden mitgeteilt, der insoweit von seiner eigenen Versicherungsplicht befreit ist.

9.5. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

10.   Sonstige Bestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen der AGB und des Vertrages zwischen uns und unseren Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

10.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche Internationale Kaufrecht sowie das UN- Kaufrecht gelten ausdrücklich nicht.

10.4. Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

10.5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: November 2015